Beschreibung
Das Wandbild von Werner Petzold „Für die friedliche Nutzung der Kernenergie“ wurde 2006 von Mitarbeiter*innen der Wismut GmbH Niederlassung Ronneburg im Beisein des Künstlers demontiert. Der damalige Landrat des Landkreises Altenburger Land wurde von der Geschäftsleitung angesprochen, ob er eine Verwendung für das Kunstwerk hätte. Man entschied sich für eine Aufstellung auf freiem Feld. Von 1974 bis zum Rückbau des Bergbaubetriebes ab 2006 zierte das Wandbild auf einer Fläche von 16 m Höhe und 12 m Breite das Hauptgebäude der Wismut in Paitzdorf. Es besteht aus 384 Teilen von je 100 × 50 cm, von denen je acht Stück ein Segment bilden und die an der Fassade montiert wurden.
Das Werk polarisiert, da die friedliche Nutzung des abgebauten Urans zur Energiegewinnung zwar propagiert, ein großer Teil des Erzes aber als Reparationsleistungen, resultierend aus dem Zweiten Weltkrieg, in die Sowjetunion gebracht wurde. Hier fand es unter anderem für Waffen im Wettrüsten während des Kalten Krieges Verwendung. Dafür wurde nicht nur Raubbau an der Natur betrieben, sondern auch gesundheitliche Schäden der Arbeiter*innen in Kauf genommen.
Die Behauptung, dass die zivile von der militärischen Nutzung der Atomenergie zu trennen ist, ist mehrfach widerlegt: Indien, Pakistan, Korea, Israel haben allesamt die zivile Nutzung der Atomenergie dazu genutzt, an das Material für eine Atombombe zu erlangen, mit Erfolg. Die Behauptung von der Beherrschbarkeit der Atomenergie ist widerlegt, selbst wenn man den idealen Fall annimmt, dass alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Eine gute Wirkung bekommt dieses Motiv auf dem Papier Photo Gloss Baryta 320 von Hahnemühle.
Die Regelungen der DDR zur Kunst am Bau beginnen 1952 mit der Festlegung, ein bis zwei Prozent der Bausumme von Verwaltungs-, Kultur- und Sozialbauten für die künstlerische Ausgestaltung zu verwenden. Das Verfahren zur Auswahl der Künstler, Themen und Umsetzungsmodalitäten unterschieden sich stark von denen, die in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und später in der Bundesrepublik üblich waren. Gefordert wurde, dass die Kunstwerke eine entsprechende Stilistik aufweisen sollten, die als „sozialistischer Realismus“ in die Geschichte eingegangen ist.
Die Wismut als einer der größten und wichtigsten Staatsbetriebe gehörte auch zu den größten Auftraggebern für Künstler. Das Verwaltungsgebäude in Paitzdorf war also geradezu prädestiniert für ein Werk der „Kunst am Bau“.
Von 1974 bis zum Rückbau des Bergbaubetriebes ab 2006 zierte Werner Petzolds Wandbild „Friedliche Nutzung der Atomenergie“ auf einer Fläche von 16 m Höhe und 12 m Breite das Hauptgebäude des Bergbaubetriebes Paitzdorf bei Ronneburg. Es besteht aus 384 Teilen von je 100 x 50 cm, von denen je acht Stück ein Segment bilden und die an der Fassade montiert wurden.
Unumstritten war die Unternehmung nicht. Folgte das Ganze doch eher einer Zufälligkeit als einem Plan, als der damalige Landrat des Landkreises Altenburger Land, Sieghardt Rydzewski, von der Geschäftsleitung der Wismut GmbH angesprochen wurde, ob er eine Verwendung für das Kunstwerk hätte. Man entschied sich für eine Aufstellung auf freiem Feld.
Werner Petzold (geb. 1940) wurde 1970 der SDAG Wismut in Paitzdorf als Künstler zugeteilt. (2) Um von seiner Kunst leben zu können, nahm er, wie viele Auftragskünstler in der DDR, das Arrangement mit dem Staat in Kauf. Eine 15-köpfige Kommission der SDAG Wismut prüfte jeden Entwurf Petzolds bis hin zum fertigen Bild.
Das Werk polarisiert, da die friedliche Nutzung des abgebauten Urans zur Energiegewinnung zwar propagiert, ein großer Teil des Erzes aber als Reparationsleistung resultierend aus dem Zweiten Weltkrieg in die Sowjetunion gebracht wurde. Hier wurde es unter anderem für Waffen im Wettrüsten während des kalten Krieges verwendet. Es wurde nicht nur Raubbau an der Natur betrieben, sondern auch gesundheitliche Schäden der Arbeiterinnen in Kauf genommen.
Die Behauptung von der Beherrschbarkeit der Atomenergie ist widerlegt, selbst wenn man den idealen Fall annimmt, dass alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Das Restrisiko der Atomenergie ist nicht mit Technologien zu vergleichen, die ebenfalls mit einem solchen leben. Bekanntermaßen ist im Kapitalismus alles versicherbar – nur keine Atomkraftwerke. Nicht anders verhält sich mit der Haftungspflicht. Ausschließlich bei der Atomenergie existiert sie nicht – bzw. in einer lächerlich symbolischen Größe. Dieser haftungslose Zustand gilt in Deutschland wie in Japan: “Ein Gesetz von 1961 begrenzt die Haftung für Tepco auf 120 Milliarden Yen (umgerechnet eine Milliarde Euro), falls die Ursache für die Reaktorprobleme eine schwere Naturkatastrophe mit Ausnahmecharakter ist. Alle anderen Kosten müsste der Staat übernehmen.“ (FR vom 29.3.2011)
Das Restrisiko kommt einer Kriegsdrohung (gegen die eigene Bevölkerung) gleich.
Die Behauptung, dass die zivile von der militärischen Nutzung der Atomenergie zu trennen ist, ist mehrfach widerlegt: Indien, Pakistan, Korea, Israel haben allesamt die zivile Nutzung der Atomenergie dazu genutzt, an das Material für eine Atombombe zu erlangen, mit Erfolg.