Beschreibung
in der DDR wurde das Gesundheitswesen als Teil des Gesundheitsschutzes angesehen und hatte als Institution die gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung, für alle staatlichen, kommunalen und betrieblichen Einrichtungen die gesundheitliche Betreuung zu übernehmen. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung sollte von den Werten sozialer Gleichheit und sozialer Sicherheit bestimmt sein. Damit wollte man – der Theorie nach – gleiche Gesundheits- und Lebensbedingungen für alle schaffen.
Die Finanzierung des Gesundheitswesens stand auf drei Säulen: Ein Teil der Kosten wurden aus den Beiträgen der Sozialversicherung und staatlichen Versicherung bestritten. Der Sozialversicherung wurden Subventionen zugewiesen, die den zweiten Teil der Finanzierung darstellten. Der dritte Teil kam direkt aus dem Staatshaushalt. Damit wurden Gesundheitseinrichtungen und Personal finanziert.
Dabei richtete sich die Zahl der Ärzte nach der Größe des Betriebs. So gab es nicht nur Betriebsambulatorien mit zwei, teilweise nebenamtlich tätigen Ärzten und einem Zahnarzt, sondern ab etwa 4000 Beschäftigten auch eine eigene Poliklinik. Die Ärzte gehörten zum staatlichen Gesundheitsdienst. Die Leitlinien gab das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin in Ost-Berlin vor.
Mit den umfangreichen Impfprogrammen bei Kindern und Jugendlichen konnten übertragbare Krankheiten bekämpft werden. Besonders interessant ist die Zahl der HIV-Infizierten: Diese stieg international in den 1980er Jahren stark, während in der DDR bis 1986 lediglich ein Fall registriert wurde. Die Annahme „Die Mauer war das Kondom der DDR“, scheint zu stimmen.
Zwar gab es keine Impfpflicht, eine Ablehnung wurde aber protokolliert.
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Prinzipien-Finanzierung-und-Organisation-des-DDR-Gesundheitswesens-373759.html
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